Wer seine Ehre durch seine eigene Schuld verloren oder geschmälert hat, der kann sie nur durch unzweideutige Besserung rehabilitieren, und auch dies ist schwer genug.
Wer seine Ehre durch seine eigene Schuld verloren oder geschmälert hat, der kann sie nur durch unzweideutige Besserung rehabilitieren, und auch dies ist schwer genug.