Die deutsche Strafprozessordnung liest sich im großen ganzen wie die Lieferungsverträge, die sich bei uns eingebürgert haben: was immer auch geschieht, geht zu Lasten des Bestellers, und die ausführende Firma haftet für gar nichts.
Die deutsche Strafprozessordnung liest sich im großen ganzen wie die Lieferungsverträge, die sich bei uns eingebürgert haben: was immer auch geschieht, geht zu Lasten des Bestellers, und die ausführende Firma haftet für gar nichts.